Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Cave de la Tour
1. Leistungserbringerin
Cave de la Tour
Dalila & Lionel Biolley
Route du Lac 90
1787 Môtier (Vully) – Schweiz
info@biolley-vins.ch | +41 76 320 03 74 / +41 79 596 90 73
2. Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag betrifft die symbolische Patenschaft eines Rebstocks, der zur Cave de
la Tour gehört und sich im Rebgebiet des Vully AOC befindet.
Die Patenschaft soll eine besondere Verbindung zwischen der Cave und dem Paten oder
der Patin schaffen, ohne dass daraus Eigentums- oder Miteigentumsrechte am
Rebstock, an der Parzelle oder an der daraus entstehenden Produktion entstehen.
3. Vertragsdauer
Der Vertrag wird für eine feste Dauer von fünf (5) Jahren ab dem Datum der
Unterzeichnung und Zahlung des vereinbarten Betrags abgeschlossen.
Er endet automatisch nach Ablauf dieser Frist, es sei denn, der Pate oder die Patin
beantragt schriftlich eine Verlängerung. In diesem Fall kann die Cave de la Tour eine
Verlängerung um weitere 5 Jahre zu einem Vorzugspreis anbieten, der zum Zeitpunkt
der Anfrage mitgeteilt wird.
4. Betrag und Zahlung
Der Betrag der Patenschaft beträgt CHF 250.– für 5 Jahre (entspricht CHF 50.– pro Jahr).
Die Zahlung erfolgt einmalig bei Vertragsunterzeichnung.
Der Vertrag wird für die Cave de la Tour erst nach Eingang der Zahlung verbindlich.
5. Inbegriffene Leistungen
Jährlich erhält der Pate bzw. die Patin folgende Leistungen:
1. Eine (1) Flasche Wein aus dem Sortiment der Cave de la Tour, vom Weingut je
nach Jahrgang und Verfügbarkeit ausgewählt.
Der Bezug erfolgt ausschliesslich direkt im Keller in Môtier; ein Versand ist nicht
vorgesehen.
2. Eine Namensplakette, die in der Nähe des gesponserten Rebstocks angebracht
wird.
Der gewünschte Text wird über ein separates Formular festgelegt (siehe Art. 10).
3. Eine jährliche Einladung für vier (4) Personen (Pate/Patin + drei
Begleitpersonen) zu einem Rebschnitt-Termin (zwischen Januar und März),
anschliessend an eine gemütliche Raclette-Runde in der Cave.
4. Eine persönliche Patenschaftsurkunde.
6. Ersatz oder Verschiebung
Bei aussergewöhnlichen Ereignissen wie Frost, Hagel, Trockenheit, Krankheiten oder
anderen unvorhersehbaren Umständen, welche die Produktion oder den Betrieb
beeinflussen, behält sich die Cave de la Tour das Recht vor:
a) die vorgesehene Rotweinflasche durch eine gleichwertige Weissweinflasche zu
ersetzen, oder
b) die Übergabe der Flasche auf das folgende Jahr zu verschieben.
In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
Unter denselben Bedingungen behält sich die Cave de la Tour das Recht vor, die
Einladung zum Rebschnitt zu verschieben oder durch eine gleichwertige Einladung zu
ersetzen.
7. Symbolischer Charakter der Patenschaft
Die Patenschaft ist rein symbolisch und begründet weder Eigentum noch dingliche
Rechte oder eine finanzielle Beteiligung am Weingut.
Der Pate bzw. die Patin:
• hat keinerlei Rechte an der Parzelle, am Rebstock oder an der Ernte,
• nimmt nicht an Entscheidungen über Anbau, Vinifikation oder Vermarktung teil,
• hat keinen Anspruch auf Gewinne, Erträge oder Produkte des Weinguts.
8. Zugang zum Weingut und Sicherheit
Besuche und Aktivitäten erfolgen ausschliesslich nach Vereinbarung und auf eigene
Verantwortung des Paten/der Patin, der/die über eine gültige Haftpflichtversicherung
verfügen muss.
Die Cave de la Tour lehnt jegliche Haftung für Unfälle oder Schäden während der
Besuche oder Aktivitäten ab, es sei denn, es liegt ein grobfahrlässiges Verschulden
ihrerseits vor.
Kinder müssen jederzeit von einer erwachsenen Begleitperson beaufsichtigt werden und
bleiben in deren Verantwortung.
Der Zugang zu bestimmten Bereichen kann aus Sicherheits-, Wetter- oder
Arbeitsgründen eingeschränkt werden.
9. Datenschutz
Die im Rahmen der Patenschaft übermittelten personenbezogenen Daten (Name,
Vorname, Adresse, E-Mail, Telefon, Text für die Plakette) werden streng vertraulich
behandelt.
Sie werden ausschliesslich von der Cave de la Tour verwendet für:
• die Verwaltung des gesponserten Rebstocks und dieses Vertrags,
• den Versand von Informationen im Zusammenhang mit der Patenschaft
(Mailings, Einladungen, Erinnerungen),
• den Versand von Newslettern oder allgemeinen Mitteilungen der Cave, sofern der
Pate/die Patin dem nicht widerspricht.
Diese Daten werden nicht verkauft, weitergegeben oder geteilt, ausser mit
Dienstleistern, die im Rahmen dieses Vertrags bestimmte Aufgaben übernehmen (z. B.
Mailing oder Rechnungsstellung).
10. Zusatzformular
Ein separates Formular wird dem Paten/der Patin übermittelt, um:
• die persönlichen Kontaktdaten zu bestätigen,
• den Namen oder Text für die Plakette auszuwählen,
• und den Erhalt der Urkunde zu bestätigen.
Die Herstellung und Anbringung der Namensplakette erfolgt erst nach Erhalt des
vollständig ausgefüllten Formulars.
11. Kündigung
Da der Vertrag pauschal auf 5 Jahre abgeschlossen wird, ist eine ordentliche
Kündigung oder Rückerstattung ausgeschlossen.
Eine ausserordentliche Kündigung ist in folgenden Fällen möglich, nach vorheriger
Mahnung:
• Durch die Cave de la Tour, wenn der Pate/die Patin den Betrag nicht bezahlt hat,
sich bei einer Veranstaltung gefährlich oder unangemessen verhalten hat oder
sonstige vertragliche Pflichten grob verletzt hat; in diesem Fall erfolgt keine
Rückerstattung.
• Durch den Paten/die Patin, wenn die Cave de la Tour ihre vertraglichen Pflichten
grobfahrlässig verletzt hat; in diesem Fall erfolgt eine anteilsmässige
Rückerstattung für die verbleibende Vertragsdauer.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht dem Schweizer Recht.
Für allfällige Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Mont-Vully (Kanton Freiburg).
Massgebend ist die französische Originalversion.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der
Unterschrift beider Parteien.
Die Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Vertragsklauseln.
